Führerscheinklasse AM

Die neu eingeführte Führerscheinklasse AM umfasst zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kleinkrafträder, wie zum Beispiel Mopeds und Quads. Bei Fragen zur neuen Fahrerlaubnisklasse beraten wir Sie gerne persönlich.

Voraussetzungen und Umfang der Ausbildung in der Führerscheinklasse AM

Das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse AM liegt bei 16 Jahren.

Vorbesitz:
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Eingeschlossene Klassen:
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Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h

  • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW
  • bei Verbrennungsmotor Hubraum maximal 50 cm³

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

  • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 kW

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

  • Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³
  • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • bei Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Die Fettinger Fahrschule in Leipheim bietet Erfahrung und Kompetenz rund um die Ausbildung in der Führerscheinklasse AM.